
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Art, Umfang und Preis
zwischen dem Kunden und Melanies Potentialkiste werden schriftlich vereinbart.
Bei Gefahr für Leib und Leben kann die Referentin/der Referent von Melanies Potentialkiste die zu erbringende Leistung nach Rücksprache mit dem Kunden, wenn nötig aber auch selbstständig (z.B. Unwetterwarnungen), ändern.
Die Programme sind exemplarisch, die Referenten behalten sich Änderungen vor.
§2. Aufsichtspflicht und Verantwortung für Gruppen
Nimmt ein Betreuer einer Organisation, einer Firma, eines Bildungsträgers oder einer Schule an einer Veranstaltung bei Melanies Potentialkiste mit seiner Gruppe teil, hat er bei Minderjährigen und/ oder Beeinträchtigten und/ oder Teilnehmern seiner Gruppe weiterhin die Aufsichtspflicht über seine Gruppe.
Der Kunde/ Betreuer versichert, dass bei Minderjährigen alle Einverständniserklärungen der
Personensorgeberechtigten vorliegen. Sofern oben genannte Betreuungsperson während des Verlaufs einer Veranstaltung von Melanies Potentialkiste wichtige Aufgaben (z.B. Anleiten, Station Jagdtechnik,...) im Rahmen eines naturpädagogischen Angebotes übernehmen möchte, müssen sich diese den möglichen Gefahren bewusst sein und entsprechend Verantwortung tragen. Fühlen sich die Betreuer in dieser Situation überfordert, ist dies noch vor Antritt des Projekts bei dem Referenten anzugeben. Minderjährige Kinder können nur in Begleitung des Personensorgeberechtigten oder seines vorher bestimmten Vertreters an den Programmen von Melanies Potentialkiste teilnehmen.
§3. Persönliche Voraussetzung, Gesundheit und Eigenverantwortung
Angebote in der Natur beinhalten immer ein gewisses Restrisiko. Die Referentin/der Referent von Melanies Potentialkiste wird die jeweiligen Programme immer so gestalten, dass jeder Teilnehmer einen sicheren Umgang mit den angebotenen Aktionen in der Natur erlernt. Auf gefährliche Situationen oder Aktionen, die ein Verletzungsrisiko bergen, weisen wir explizit hin und zeigen Möglichkeiten zur Vermeidung auf. Jeder Teilnehmer unserer Veranstaltungen muss sich darüber bewusst sein, dass er eine besondere Verantwortung für sich und seine Gruppenmitglieder trägt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an meinen Veranstaltungen in eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind bei Melanies Potentialkiste vor Veranstaltungsbeginn anzugeben. Eine Teilnahme an meinen Programmen ist bei normaler psychischer und physischer Konstitution möglich. Ausdrücklich weise ich daraufhin, dass eine Teilnahme an meiner Veranstaltung bei Alkohol- und Drogenkonsum, sowie bei Einnahme sonstiger bewusstseinsverändernden Mitteln untersagt ist. Melanies Potentialkiste haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Bei selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten behalte ich mir vor, Einzelne oder die gesamte Gruppe vom Projekt auszuschließen.
Sicherheitsanweisungen der Trainer sind zu befolgen und dienen der Sicherheit aller
Teilnehmer.
§4. Rücktritt durch den Veranstalter
Melanies Potentialkiste kann vom Vertrag zurücktreten, wenn einer oder mehrere Teilnehmer trotz Anmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören und/ oder durch ihr Verhalten eine Gefährdung von sich selbst und/ oder anderen Personen besteht und bei Teilnehmern, die aufgrund einer persönlichen Fehleinschätzung ihrer Leistung der Anforderung der Veranstaltung nicht gewachsen sind. Melanies Potentialkiste behält dann den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.
§5. Haftung der Teilnehmer
Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbeigeführten Schäden. Dies gilt vor allem auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die dem Teilnehmer für die Dauer des Angebotes leihweise überlassen wurden.
§6. Haftung
Der Referent von Melanies Potentialkiste haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung.
Der Referent haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden, die auf ein fahrlässiges Verschulden des Referenten zurückzuführen
sind. Der Lehrer/Betreuer haftet für die nicht eingehaltenen Regeln und Absprachen, die mit dem
Trainer und den Schülern vereinbart wurden. Melanies Potentialkiste haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte wertvolle und elektronische Gegenstände der TeilnehmerInnen. Ich bitte die TeilnehmerInnen, wertvolle und elektronische Gegenstände nicht zu
meinen Veranstaltungen mitzunehmen.
§7. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor Kündigung des Vertrages gemäß § 651 e BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Veranstaltung gegenüber uns geltend zu machen. Ansprüche des Teilnehmers nach dem § 651c bis § 651f BGB, ausgenommen Körperschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden soll.
§8. Anmeldung und Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Mit der Buchungsvereinbarung und AGB wird die Anmeldung verbindlich. Sie erhalten von
mir eine Buchungsbestätigung.
Rücktritt von der Veranstaltung: Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei mir. Als Ersatz für getroffene Vorleistungen und Aufwendungen kann Melanies Potentialkiste pauschalisierte Ausfallskosten berechnen, die sich nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung richten:
• Bei 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Veranstaltungspreises.
• Bei 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
• Bis zu 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
• Am Tag und nach Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises.
Leistungen und/ oder entstehende Kosten, die infolge der Anmeldung durch den Kunden bei
einer Veranstaltung von Melanies Potentialkiste im Auftrag des Kunden bei Dritten gebucht werden, muss der Kunde in jedem Fall zu 100% übernehmen. Für Umbuchungen nach erfolgter Buchbestätigung wird ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich. Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Ich kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese unter den Punkten 2- 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Veranstaltungserfordernisse nicht genügt.
§9. Umwelt- und Naturschutz
Ich erwarte von meinen Kunden ein umweltverträgliches Verhalten in Naturräumen und die Einhaltung von gesetzlichen Naturschutzbestimmungen vor Ort.
§10. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.